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Portokosten senken mit der KDO

Die KDO hat ihre Prozesse im Druck- und Kuvertierzentrum optimiert. Die Kunden profitieren hierdurch ab sofort von vergünstigten Portokonditionen.

Am 12. Januar 2020 ist wieder Stichtag! Dann müssen die Bescheide für Grundabgaben beim Bürger im Postkasten liegen. Von den rund 100 Finanzwesenkunden lassen viele ihre Bescheide von der KDO drucken und versenden. Sie profitieren dieses Mal von einem noch besseren und günstigeren Service. „Porto ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Massenversand, also auch bei Bescheiden. Und genau das nutzen wir zukünftig, um als Großeinlieferer günstigere Konditionen bei der Deutschen Post zu bekommen“, erklärt Christiane Beier, zuständige Abteilungsleiterin bei der KDO.

Vergünstigtes Porto dank großem Liefervolumen
Bisher lassen viele Kunden bei der KDO drucken und kuvertieren – das Porto dann aber über die eigene Postcard abrechnen bzw. sich die komplette Sendung wieder ins Rathaus liefern, um sie selbst zur Post zu bringen. Das kostet im Druck- und Kuvertierzentrum wertvolle Zeit bei der Abwicklung. Zukünftig holt die Deutsche Post die Drucksachen bei der KDO ab und stellt dem IT-Dienstleister wegen des großen Volumens ein vergünstigtes Porto in Rechnung. Der wiederum berechnet die Versandkosten stückgenau in Kombination mit den Druckaufträgen an den Kunden weiter. Dieses Angebot gilt zukünftig für alle Druckaufträge, die die KDO im Auftrag verarbeitet. Die Einsparung gibt die KDO direkt weiter, wie Christiane Beier erläutert: „Uns geht es nicht darum, am Porto zu verdienen. Für mich zählt die Optimierung des gesamten Prozesses, denn unsere Maschinen sind hochmodern und arbeiten extrem schnell.“

Weiterhin gewährleistet: Souveränität beim Versand
Wünscht eine Kommune auch weiterhin eine andere Abwicklung, ist dies natürlich möglich. Durch verschiedene Service-Level kann der Kunde die Art der Abwicklung und damit die Kosten selbst steuern. Was auch zukünftig gleich bleibt, ist die Qualitätssicherung, die schnelle, professionelle Abwicklung und natürlich die Nähe zum Kunden. „Nach einem Update kann sich ein Bescheid bzw. das Druckbild schon mal verändern – und das macht sich erst beim Druck bemerkbar. Unseren Mitarbeitern fällt das sofort auf. Sie melden es umgehend an den jeweiligen Fachbereich zurück und dann wird auf schnellstem Weg korrigiert.“

Neue Konditionen für Dialogpost!
Ab dem 1. Januar 2020 ändert die Post ihre Konditionen für Dialogpost: Dann darf nur noch genau definierte Werbung als DIALOGPOST versendet werden – nicht werbliche Sendungen gelten als Briefpost. Das bedeutet für Kommunen deutliche Mehrausgaben, insbesondere bei den Wahlen: Wahlbenachrichtigungskarten schlagen dann mit 60 statt 28 Cent zu Buche und einfache Briefe mit den üblichen 80 Cent. Auch hier können die Kunden der KDO sparen, indem sie vom neuen Versandservice profitieren.

Bild © gesrey/stock.adobe.com   Impressum  Ausgabe 51. KW

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