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KDO-Kommune365: das virtuelle Rathaus

Bis 2022 müssen Kommunen ihre Verwaltungsdienstleistungen flächendeckend digital anbieten. Mit KDO-Kommune365 bietet die KDO eine Integrationsplattform zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Sie berücksichtigt sämtliche Basisdienste wie z. B. ein zentrales Nutzerkonto. Selbstverständlich wird auch der Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Niedersachsen bedient, um den unabhängigen Austausch von Daten zu Verwaltungsleistungen und zuständigen Stellen zu gewährleisten.

Minimalistisch, intuitiv, komfortabel – KDO-Kommune365 erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), dem E-Government-Gesetz (EGovG) und dem Niedersächsischen Digitalverwaltungsgesetz (NDiG). Kommunen können somit rechtzeitig alle onlinefähigen Dienstleistungen (OZG- und freiwillige Leistungen) komfortabel bereitstellen und verwalten. Bürgern und Unternehmen steht auf der anderen Seite eine einfache Übersicht und Nutzung aller Dienstleistungen inklusive Suchfunktion zur Verfügung.

„Das virtuelle Rathaus ist das Ergebnis der vielen Kundenwünsche und -anfragen, die uns erreicht haben. Und wir bleiben nicht stehen! Die Plattform wird stetig an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und anhand der Bedarfe unserer Kommunen erweitert“, erläutert Oliver Snay, Produktmanager E-Services bei der KDO.

Auf Knopfdruck betriebsbereit
KDO-Kommune365 ist sofort betriebsbereit. Ein neuer Mandant wird mit einem Knopfdruck angelegt und kann sofort verwendet werden. Parallel erfolgt die initiale Anpassung in Hinblick auf das Corporate Design der jeweiligen Kommune. „Als Starthilfe steht ein Katalog von vordefinierten Stammdaten zum Befüllen des Mandanten bereit“, führt Oliver Snay aus. Darüber hinaus stellt er mit seinem Team vorbereitete Excel-Listen zur Verfügung, um weitere Stammdaten wie Ansprechpartner oder Standardinformationen in das System zu übernehmen.

Innovative Online-Verwaltungsleistungen unter einem Dach
Um KDO-Kommune365 mit Leben zu füllen, setzt die KDO auf etablierte wie innovative Partner, wie zum Beispiel das Antragsmanagement 4.0 der Firma Form-Solutions. Darüber hinaus können weitere Online-Leistungen, beispielsweise VOISǀOnline-Prozesse oder die Formulare zur Beantragung von Standesamts-Urkunden mit Anbindung an AutiSta, in die KDO-Plattform integriert werden.

Mit einem Klick zum bundesweiten Portalverbund
Eine der wichtigsten Aufgaben im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist die Anbindung der Kommunen an den deutschlandweiten Portalverbund. Dieser wird zukünftig mit Unterstützung des Basisdienstes „Suchen & Finden“ realisiert. Bürgern und Unternehmen sollen damit alle bundesweit verfügbaren Online-Verwaltungsleistungen über jedes beliebige Verwaltungsportal finden und aufrufen können. Bis dieser Dienst zur Verfügung steht, haben alle KDO-Kommune365 Kunden die Möglichkeit, sich mit einem Klick zu einem interkommunalen (regionalen) Portalverbund zusammenschließen. „KDO-Kommune365 ist vollständig mandantenfähig. Dadurch können wir allen Kunden bereits im Standard ermöglichen, die verfügbaren Verwaltungsleistungen untereinander zugänglich zu machen“, verdeutlicht Oliver Snay. „Bürger und Unternehmen können so die von ihnen gewünschte Verwaltungsleistung und die zu dieser Leistung bereitgestellten Informationen einheitlich, einfach und sicher erreichen.

Bild ©AdobeStock/contrastwerkstatt  Impressum  Ausgabe 7. KW

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