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KDO-Jugendwesen auf Kurs für 2019

Zwei Themen beschäftigen derzeit die Jugendämter: die Verpflichtung zur Abgabe eines Teilhabeverfahrensberichtes sowie die Neuerungen durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Jugendämter stehen seit diesem Jahr vor neuen Herausforderungen. „Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wächst auch die Aufgabenfülle der Jugendamtsmitarbeiter. Als kommunaler IT-Dienstleister verstehen wir uns als Rundum-Sorglos-Anbieter, der öffentliche Verwaltungen ganzheitlich und lösungsorientiert hierbei unterstützt“, macht Helmut Latoschinski, Stabsstelle für Produktstrategie und Kundenmanagement, die Position der KDO deutlich.

Problemlos: Erhebung für den Teilhabeverfahrensbericht mit KDO-Jugendwesen

Jugendämter müssen ab 2019 verpflichtend einen Teilhabeverfahrensbericht an die neu geschaffene Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitationsträger (BAR) abgeben. Dazu sind zunächst im Laufe des Jahres alle Einzelvorgänge zu erheben. Dies betrifft in den Jugendämtern hauptsächlich Eingliederungshilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII. Dabei spielen auch Fragen zum Verfahrensablauf wie Klagen oder Widersprüche eine Rolle. Am Ende des Berichtsjahres ist aus den Einzelvorgängen dann ein Meldesatz mit kumulierten Werten zu bilden.

Als Anbieter von Fachsoftware ist die KDO mit diesem Thema befasst und steht in direktem Kontakt mit der BAR. „Die notwendigen Änderungen im KDO-Jugendwesen werden derzeit entwickelt und stehen rechtzeitig vor Jahresende 2018 zur Verfügung“, erklärt Jan Daniel Nienaber, Produktmanager KDO-Jugendwesen.

Service: Vorlagen für Verarbeitungstätigkeiten

Die EU-DSGVO vereinheitlicht die Datenschutzstandards europaweit. Die meisten gesetzlichen Verweise auf Datenschutz im Sozialbereich sind inzwischen auf die Neuregelung umgestellt worden. Inhaltlich neu ist der Begriff der „Verarbeitungstätigkeit“. So muss die Kommune beschreiben, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sie getroffen hat, um diese zu schützen. Dies muss nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung dokumentiert werden.

„Für unsere Kunden haben wir gemeinsam mit der Datenschutzbeauftragten der KDO – Frau Nadiya Dinter – Vorlagen für die Berichte als Verantwortlicher erstellt und geben diese gern weiter. Die Kommunen müssen dann nur noch die zuständigen Personen benennen und gegebenenfalls spezielle örtlich zutreffende Schutzmaßnahmen beschreiben“, bietet Helmut Latoschinski seine Unterstützung an.

Kompakt informiert auf den KDO-Kunden- und Partnertagen

Für alle Fragen steht das Jugendwesen-Team auf den Kunden- und Partnertagen am 23. und 24. Oktober zur Verfügung. „Wir heißen Sie herzlich an unserem Messestand willkommen. Nutzen Sie doch die Gelegenheit, sich dort mit uns auszutauschen und Tipps für Ihre täglichen Aufgaben mitzunehmen“, laden Jan Daniel Nienaber und sein Team auf die Veranstaltung ein.

Also, melden Sie sich noch schnell an! Die Einladung zu den KDO-Kunden- und Partnertagen mit dem vollständigen Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung (bis zum 17. Oktober) finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bild © grafikplusfoto/Fotolia    Impressum   Ausgabe 41. KW

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