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Eile geboten! Digitaler Datentransfer mit der Polizei Niedersachsen ab dem 01.08.2022 verpflichtend

Ab dem 01. August sind Kommunen verpflichtet, Einwohnermeldedaten elektronisch an die polizeilichen Informationssysteme per EMA FileTransfers (emaFT) zu übermitteln.

Mit Beginn des Monats August ist der digitale Datentransfer der Einwohnermeldedaten an die Polizei Niedersachsen verpflichtend. Eine schriftliche Übergabe oder Bereitstellung via Datenträger ist dann nicht mehr zulässig. Stattdessen sollen die polizeilichen Informationssysteme regelmäßig per emaFT versorgt werden.

Einfach angebunden
Für die Kommunen in Niedersachsen gelingt die Anbindung durch die KDO beinahe im Handumdrehen: Gemeinsam mit einem/einer Berater*in aus dem Team Einwohnermeldewesen der KDO konfiguriert der Kunde einmalig eine terminierbare Aufgabe im Fachverfahren VOIS mit den entsprechenden Daten – diese wird dann jeweils am Monatsanfang voll automatisiert abgelegt und der KDO zur Verfügung gestellt. Der Dateitransfer der KDO ist so in der Lage die Daten im regelmäßigen Rhythmus vom Quellsystem des Kunden zu beziehen und dem polizeilichen Informationssystem sicher und unkompliziert zur Verfügung zu stellen – eine zusätzliche Software wird dafür nicht benötigt. Für Kunden im Rechenzentrumbetrieb entfällt dieser Schritt sogar – die Daten stehen der KDO direkt zur Verfügung und können entsprechend übertragen werden.

Auch die eigene Einrichtung eines openFT-Profils ist möglich, zeigt sich in der Praxis aber als unkomfortabler. Benötigt wird neben dem Zugang zum Kommunennetz eine Zusatzsoftware. Innerhalb der Software müssen dann im Alleingang manuell Konfigurationen vorgenommen werden, um den Transfer zwischen Kommune und polizeilichem Informationssystem zu ermöglichen.

Bild ©AdobeStock/abr86   Impressum   Ausgabe 30. KW

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