Datenschutzregister

Gem. § 8 des Nds. Datenschutzgesetzes haben öffentliche Stellen über alle Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, Verfahrensbeschreibungen nach einem vorgeschriebenen Formalismus zu führen.

Das Programm "Datenschutzregister" unterstützt den Anwender bei der Erstellung und Bearbeitung der notwendigen Beschreibungen. Darüber hinaus bietet dieses Verfahren den Vorteil, externe Verfahrensbeschreibungen (z. B. von der KDO oder anderen Kommunen, die das Programm ebenfalls im Einsatz haben) zur Reduzierung des Erfassungsaufwands zu importieren und für eigene Zwecke zu bearbeiten.

Neben umfangreichen Auskunfts- und Recherchemöglichkeiten bietet das Programm zudem Funktionen zum Aufbau eines Geräte- und Programmverzeichnisses an.   


 
 
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